Was tut die Deutsche Telekom, um Kundendaten bestmöglich zu schützen?
Die Deutsche Telekom hat umfassende interne Regelungen und Maßnahmen getroffen, um Kundendaten bestmöglich zu schützen. Für die Daten verarbeitenden Systeme werden detaillierte Konzepte erstellt, die den Datenschutz, Berechtigungen und die Datensicherheit dokumentieren. Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines Systems ist die Bestätigung der Einhaltung der Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen. Erst bei Vorliegen der geforderten Konzepte und einer entsprechenden Freigabe darf im Rahmen der dort definierten Festlegungen mit Kundendaten umgegangen werden. Generell gilt beim Umgang mit Kundendaten ein striktes "need-to-know" Prinzip.
Darüber hinaus werden die Mitarbeiter der Deutschen Telekom zu Datenschutz- und Sicherheitsthemen geschult und auf Einhaltung verpflichtet. Hierbei wird besonders auf die Bedeutung der Vertraulichkeit beim Umgang mit Kundendaten hingewiesen. Sowohl die Verpflichtung als auch die Schulung wird in regelmäßigen Abständen wiederholt. Aufgrund der unternehmensspezifischen Anforderungen insbesondere im Kundendatenschutz wird durch individuelle Schulungskonzepte auf die Beachtung des Datengeheimnisses und des Fernmeldegeheimnisses geachtet.
Welche Schutzmechanismen gibt es für die gesetzlich vorgeschriebenen Kontaktpunkte für Ermittlungsbehörden?
Als Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörden stehen bei der Deutschen Telekom sogenannte "Regionalstellen für Staatliche Auflagen" zur Verfügung. Hier arbeiten besonders qualifizierte und in Datenschutzfragen besonders geschulte Mitarbeiter. Ihr Handeln wird protokolliert und dokumentiert und von der Bundesnetzagentur auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen überwacht.
Wer überprüft die Sicherheit der Kundendaten und die Einhaltung der Regelungen?
Vom Gesetzgeber werden durch die Telekommunikations- und Datenschutzgesetze klare Vorgaben zur Nutzung und Verarbeitung von Kundendaten gesetzt. Der Konzerndatenschutzbeauftragte der Deutschen Telekom, Dr. Claus Dieter Ulmer, und sein Team wirken auf die Einhaltung dieser Gesetze durch unternehmensinterne Vorgaben, Datenschutzberatungen, Schulungen und Audits hin. Zudem überprüfen die zuständigen Aufsichtsbehörden, also der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die zuständigen Landesbehörden sowie die Bundesnetzagentur regelmäßig die Einhaltung der Datenschutzanforderungen. Spezifische Systeme, zum Beispiel zur Missbrauchsverhinderung, wurden den Datenschutzbehörden vorgelegt. Weiterhin werden die IT-Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig durch interne Überprüfungen sowie von Wirtschaftsprüfern testiert. Die Deutsche Telekom führt jährlich ein konzernweit einheitliches Datenschutz-Audit bei den Mitarbeitern durch. Es enthält Fragen zur Umsetzung des personellen, technischen und organisatorischen Datenschutzes.
Der Bericht zeigt die Weiterentwicklung von Datenschutz und Datensicherheit.
Die meist gestellten Fragen zum Datenschutz.
