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Ihre Fragen - unsere Antworten

Speicherung von Daten

Welche Kundendaten speichert und verarbeitet die Deutsche Telekom und zu welchem Zweck?
Bei der Sprachtelefonie werden Vertrags- und Verkehrsdaten gespeichert und verarbeitet. Die Vertragsdaten dienen dazu, die Vertragsverhältnisse zu begründen und die Kundenbeziehung zu pflegen. Hierzu zählen beispielsweise Daten wie Name, Anschrift sowie Informationen über die genutzten Produkte, Dienste und Tarife von Kunden. Mit Hilfe von Verkehrsdaten werden Telekommunikationsverbindungen hergestellt und gesteuert. Sie werden zur Erzeugung von Rechnungen verarbeitet und zum Leistungsnachweis gespeichert. Auf Wunsch wird daraus ein Einzelverbindungsnachweis für den Kunden erstellt. Details über die Erhebung und Verarbeitung von Kundendaten durch die Telekom finden sich in den jeweiligen Datenschutzbestimmungen zu den von Ihnen gewählten Produkten.


Wer muss auf die gespeicherten Daten zugreifen können?
Zur Kundenbetreuung müssen der Kundenservice und die technischen Betriebskräfte auf die gespeicherten Daten zugreifen können, wenn dies für die Bearbeitung erforderlich ist. Der Kundenservice muss auf Kundendaten zugreifen können, um beispielsweise Kundenanfragen zu Rechnungen bearbeiten zu können. Technische Betriebskräfte benötigen beispielsweise zur Störungsbeseitigung Zugriff auf Verkehrsdaten. Für andere Zugriffe bedarf es einer expliziten Einwilligung des Kunden oder einer besonderen gesetzlichen Erlaubnis.


Kann der Kunde Auskunft über seine gespeicherten Daten erhalten?
Jeder Betroffene kann nach Paragraph 34 des Bundesdatenschutzgesetzes Auskunft verlangen, welche Daten über ihn bei der Deutschen Telekom gespeichert sind. Diesen Auskunftsanspruch hat aber nur der Betroffene höchstpersönlich, also nicht zum Beispiel dessen Ehegatte. Betroffene können sich an die Postadresse Deutsche Telekom AG, Group Privacy, Postfach 2000, 53105 Bonn oder die Email-Adresse datenschutz@telekom.de wenden.


Speichert die Deutsche Telekom Vorratsdaten?

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März 2010 speichert die Telekom keine Vorratsdaten mehr. Alle bis dahin aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten gesetzlichen Bestimmungen gespeicherten Vorratsdaten, haben wir unverzüglich gelöscht.

© Deutsche Telekom, 2010

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