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Definitionen

Was versteht man unter dem Begriff "Datenschutz"?
Datenschutz soll verhindern, dass der Einzelne durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten, das heißt durch die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Neben dem Datenschutz durch gesetzliche Bestimmungen gibt es den Datenschutz, der durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt wird.


Was versteht man unter dem Begriff "Datensicherheit"?
Der Begriff Datensicherheit kennzeichnet die technisch-organisatorische Seite zur Gewährleistung einer sicheren Datenverarbeitung. Datensicherheit ist immer dann gegeben, wenn eine missbräuchliche Verwendung von Daten ausgeschlossen ist; ganz gleich, ob es sich um personenbezogene oder nicht personenbezogene Daten handelt, zum Beispiel Umsatzdaten des Unternehmens.


Was versteht man unter dem Begriff "personenbezogene Daten"?
Oft auch als "Personendaten" oder "persönliche Daten" bezeichnet, sind dies nach Paragraph 3 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person". Es handelt sich um Daten, die Informationen über den Betroffenen selbst oder Informationen zu einem auf ihn beziehbaren Sachverhalt beinhalten. Zu den personenbezogenen Daten gehören zum Beispiel Name, Telefonnummer, Ausweis- oder Kontonummer. Personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sind immer Daten einer natürlichen Person, so dass nur Daten natürlicher Personen den datenschutzrechtlichen Regelungen unterfallen.

Was bedeutet „Fernmeldegeheimnis“?
Das Fernmeldegeheimnis ist neben dem Post- und Briefgeheimnis in Artikel 10 des Grundgesetzes enthalten und damit ein Grundrecht. Näher ausgeführt wird es in Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes. Das Fernmeldegeheimnis schützt zum einen den Inhalt der Kommunikation und zum anderen die Information, ob und wenn ja, wann wer wo an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt war.


Was bedeutet "Datengeheimnis"?
Nach Paragraph 5 des Bundesdatenschutzgesetzes ist es den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis reicht über die dienst- beziehungsweise arbeitsvertragliche Geheimhaltungsverpflichtung hinaus, indem es auch die „interne“ unbefugte Verwendung personenbezogener Daten untersagt. Eine solche unbefugte Verwendung liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Mitarbeiter eine ihm zugewiesene Zugriffsberechtigung überschreitet.


Was heißt "need-to-know-Prinzip"?
Jeder Mitarbeiter bekommt nur Zugriff auf die für seine Funktion und Aufgabenstellung erforderlichen Daten. Beispielsweise Call-Center-Mitarbeiter oder Telekom-Shop-Mitarbeiter benötigen einen bundesweiten und inhaltlich umfangreichen Zugriff auf die Kundendaten, um die Anforderung nach bestem Kundenservice erfüllen zu können. Die Mitarbeiter des Technischen Service haben dagegen keinen Zugriff auf die Kundendatensysteme, sondern lediglich auf Daten, die in Verbindung mit der Leitungsführung stehen.


Was versteht man unter "Verkehrsdaten"?
Verkehrsdaten sind die Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Dazu gehören insbesondere die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse, personenbezogene Berechtigungskennungen, Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung etc.

© Deutsche Telekom, 2010

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